Nach einem im Jahr 2013 gestarteten Modellprojekt steht nun fest – der Moped-Führerschein mit 15 kommt! Die Herabsenkung des Mindestalters für den Führerschein AM wird bald bundesweit gelten. Sobald die bereits vom Bundesrat beschlossene Regelung die letzten offiziellen Hürden nimmt, können Heranwachsende allerorten ein Jahr früher als bisher Zweiräder der 50er-Klasse mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit nutzen.
Bislang durften bundesweit 15-jährige lediglich die Fahrerlaubnis für den Mofa-Führerschein erwerben, der allerdings nur zur Nutzung von Fahrzeugen mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit berechtigt. Künftig steht Jugendlichen auch die Welt der 50er-Klasse ein Jahr früher offen. Dabei können Jugendliche die Fahrerlaubnis AM für Kleinkrafträder und -roller bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit schon mit 15 statt mit 16 Jahren erhalten. Ziel ist es, die Mobilität Jugendlicher speziell im ländlichen Raum fördern.
Vorausgegangen war ein Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Neben diesen Ländern hat auch Schleswig-Holstein angekündigt, den Moped-Führerschein mit 15 bald dauerhaft zu umzusetzen.
Unterschiede zwischen Moped und Mofa
In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Die Führerscheinklasse AM berechtigt hingegen dazu, leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu führen.
Die Nenndauerleistung/Nutzleistung darf nicht mehr als 4 kW und der Verbrennungsmotor darf einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ aufweisen.
In diesen Bundesländern wurde der Mopedführerschein mit 15 eingeführt
In den nachfolgenden Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, den Mopedführerschein mit 15
Jahren zu machen:
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Mobilität für Jugendliche verbessert
Für Jugendliche, die in einem Bundesland, welches den Mopedführerschein mit 15 eingeführt hat, wohnen, stellt dies eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der eigenen Mobilität dar. Die Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Mitfahrgelegenheiten wird so deutlich geringer.
Doch Vorsicht: Wer mit 15 Jahren mit dem Moped fährt und dabei die Grenze zu einem Bundesland, welches dem AM-Führerschein mit 15 Jahren nicht eingeführt hat, passiert, begeht eine Straftat. Es handelt sich dann nämlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann gemäß § 21 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei vorliegender Fahrlässigkeit (wenn Sie also aus Versehen in ein anderes Bundesland gefahren sind), reduziert sich
das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Weitere Informationen rund ums Thema „Mopedführerschein mit 15 Jahren erwerben“ finden Interessierte unter: https://www.bussgeld-info.de/mopedfuehrerschein-mit-15/ .
Ich finde das gar nicht gut, die Jugend mit 15 Jahren sind einfach zu jung und mit so eine große Verantwortung auf die Straße zu lassen.