Ende 2019 berichteten wir darüber, dass nach Plänen des Verkehrsministers das Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein bald möglich werden wird. Die Anfang 2020 eingeführte Regelung, wonach Inhaber der Führerscheinklasse B auch sogenannte Leichtkrafträder der Klasse A1 führen dürfen, kommt in der Praxis tatsächlich gut an. Allerdings hat die Nachfrage im letzten Jahr gegenüber 2020 etwas abgenommen. Immerhin haben in den zwei Jahren seit Inkrafttreten mehr als 130.000 Autofahrer die Möglichkeit genutzt, über verkürzte theoretische und praktische Fahrschulstunden den Zusatzführerschein B196 zu erwerben. Waren es 2020 noch 78.800 Autofahrer, die den verkürztem Weg zur 125er-Fahrerlaubnis einschlugen, ging die Zahl im letzten Jahr auf 51.200 zurück.

Das größte Interesse fand die neue Regelung in der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen, dicht dahinter folgen Autofahrer im Alter zwischen 31 und 45 Jahren. Ein Viertel der Prüflinge sind Frauen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt meldet, war das Interesse in Baden-Württemberg und Bayern mit 414 und 398 Eintragungen pro 100.000 Einwohner am höchsten. In den östlichen Bundesländern war das Interesse am geringsten. 

Die B196-Regelung erlaubt es Autofahrern, die seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, mit etwas über einem Dutzend Theorie- und Praxisstunden die Fahrerlaubnis für die 125er-Klasse mit bis zu 15 PS (11 kW) zu erwerben. Sie gilt allerdings nur im Inland. Bereits im Sommer 2019 hatte Scheuer entsprechende Pläne für die 196er Zusatzfahrerlaubnis (gemeint ist die Schlüsselnummer 196) für die Klasse B vorgelegt. Der B196-Führerschein wurde am 1. Januar 2020 eingeführt. Er berechtigt nicht zum späteren automatischen Aufstieg in die Klasse A2 und gilt auch nur im Inland. Die auf verkürztem Weg erworbene 125er-Fahrerlaubnis (regulär A1) wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B (Pkw) vermerkt, weshalb sie kurz als B196 bezeichnet wird. 

Hohe Nachfrage nach 196-er Zusatzfahrerlaubnis im ersten Jahr

Vom 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2021 haben über 78.800 Autofahrer vom erleichterten Zugang zum Führerschein der Klasse A1 für Leichtkrafträder und -roller Gebrauch gemacht. Nachdem bis zum 30. Juni 2020 bereits rund 27.000 Fahrerlaubnisse mit der Schlüsselzahl „196“ eingetragen wurden, verdoppelte sich die Zahl der Neueintragungen von „196-ern“ im 2. Halbjahr im Vergleich zu den ersten 6 Monaten. In der Altersklasse 31 bis 60 Jahre war die Nachfrage mit fast 85% Anteil am größten gewesen. 15 Prozent waren unter 30 Jahre alt, nur wenige 61 oder älter. Sehr positiv ist zudem, dass knapp ein Viertel aller Prüflinge Frauen waren.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt weiter meldet, war die Nachfrage nach der Zusatzfahrerlaubnis mit der Schlüsselnummer 196 für die Klasse B regional sehr unterschiedlich. Während in Relation zur Einwohnerzahl in Baden-Württemberg und Bayern die meisten Autofahrer von der Möglichkeit Gebrauch machten, entschieden sich in Sachsen nur wenige für diese Zusatzfahrerlaubnis. Mit 58 Prozent Anteil sind die Top 3 Bundesländer:

  • Nordrhein-Westfalen: 16.142
  • Bayern: 15.872
  • Baden-Württemberg: 13.317

Die Neuregelung mit der Zusatzfahrerlaubnis führte im vergangenen Jahr dazu, das fast doppelt so viele Leichtkrafträder verkauft wurden wie 2019 und bescherte der Motorradindustrie trotz Corona-Pandemie ein zulassungsstarkes Jahr 2020. Die Zahl der 125er Maschinen stieg um knapp 83% auf 37.781 Stück. Bei den Rollern verdoppelte sich die Zahl der Neuzulassungen mit 31.263 Einheiten (+ 108,5%).