In Deutschland gilt bei vielen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die sogenannte Fahrerhaftung – belangt wird somit der Fahrer, nicht der Halter des Fahrzeugs. Das trifft auch auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zu. Voraussetzung für eine Ahndung ist jedoch, dass der Fahrer eindeutig identifiziert wird. Werden Temposünder mit einem Auto geblitzt, ermöglichen Blitzerfotos die eindeutige Identifizierung. Bei Motorradfahrern ist das weniger einfach. Dennoch gibt es Blitzer, die Zweiradfahrer erfassen und ein einwandfreies Bußgeldverfahren erlauben. Hinzu kommt, dass sich auch nicht Identifizierte für ihre Verkehrssünden zur Rechenschaft ziehen lassen und mit Folgen rechnen müssen. Ein Einblick in die rechtliche Sachlage.
Lichtschranken und Laser als wirksame Messmethoden
Grundsätzlich machen Blitzer keinen Unterschied zwischen Auto und Motorrad – was zu schnell unterwegs ist, wird erfasst. Problematisch für die Behörden ist demnach nicht die Fahrzeugart, sondern die Identifizierung der Fahrer. Motorradfahrer müssen einen Helm tragen und dieser bedeckt einen Großteil des Gesichts. Dennoch können die übrigen erkennbaren Merkmale genügen, um den Fahrer des Zweirads zu identifizieren. Auch die Statur lässt Rückschlüsse auf die Person zu.
Das Problem, dass viele Blitzer Fahrzeuge lediglich von vorne erfassen und deshalb das einzige Kennzeichen am Heck von Motorrädern nicht erkennen, wurde inzwischen durch moderne Gerätschaften zur Geschwindigkeitsüberwachung gelöst. Bestes Beispiel sind mobile Lichtschrankenblitzer, die Straßenverkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit sowohl von vorne als auch hinten ablichten:
- Ein Messgerät sendet Lichtsignale über die Fahrbahn – zwei Blitzer werden mit etwas Abstand so ausgerichtet, dass der Fahrer und das Heck aufgenommen werden können.
- Fährt ein Motorradfahrer durch die Lichtschranke, erfolgt die Erfassung der Geschwindigkeit mit Hilfe einer Weg-Zeit-Berechnung.
- Bei überhöhtem Tempo werden die Blitzer ausgelöst und zwei Beweisfotos
Auch in Verbindung mit Lasermessgeräten können Motorradfahrer überführt werden. Werden sie mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt und angehalten, erübrigt sich die aufwändige Identifizierung des Fahrers. Die Ordnungswidrigkeit wird dann direkt persönlich zur Last gelegt. Auch die Blitzer-Säulen „Poliscan Speed“ von Vitronic können Motorräder von hinten ablichten und die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen erleichtern. Weitere Informationen über Motorrad-Blitzer gibt es hier.
Achtung bei mehrfachen Verstößen
Werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an bestimmten Stellen mehrmals missachtet, sollten sich Motorradfahrer keinesfalls in Sicherheit wiegen, nur weil ihr Helm beispielsweise ein verspiegeltes Visier aufweist und sie auf Blitzerfotos nicht identifiziert werden können oder stationäre Blitzer lediglich von vorne Aufnahmen machen und deshalb das Kennzeichen auf Fotos fehlt. Nicht selten werden gezielt mobile Messungen an strategisch cleveren Stellen durchgeführt, um „Wiederholungstäter“ anhand von Individualmerkmalen wie Motorrad-Modell, Helm oder Schutzkleidung zu erkennen und zur Verantwortung zu ziehen. Diejenigen, die dann erwischt werden, dürfen von Behörden für vorangegangene Verstöße belangt werden, solange diese nicht verjährt sind. Abhängig von der Menge der Tempoüberschreitungen kann die nachträgliche Ahnung richtig teuer werden.
Im Zweifelsfall droht die Fahrtenbuchauflage
Kann der Halter eines geblitzten Motorrads über das Kennzeichen ermittelt werden, der Fahrer jedoch nicht, darf Fahrzeughaltern ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Diese sogenannte Fahrtenbuchauflage ist immer dann möglich, wenn Behörden einen Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten nicht identifizieren können. Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs ist mit reichlich Aufwand zum Dokumentieren von Fahrten verbunden. Was genau in einem Fahrtenbuch festgehalten werden muss, erklärt dieses Video – hier wird auch das Zeugnisverweigerungsrecht thematisiert, von dem zum Beispiel Familienangehörige und Ehepartner Gebrauch machen dürfen:
Mit dem Fahrtenbuch soll sichergestellt werden, dass der verantwortliche Fahrer bei der nächsten Geschwindigkeitsüberschreitung eindeutig feststeht.
Mögliche Bußgelder für Motorradfahrer
Hinsichtlich der Geldbußen für zu schnelles Fahren gibt es zwischen Auto- und Motorradfahrern keinen Unterschied – alle werden gleichberechtigt behandelt und müssen mit identischen Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dahingehend, ob die Temposünde beispielsweise innerorts oder außerorts begangen wurde:
- Wer in einer Ortschaft mit 20 km/h über dem erlaubten Limit geblitzt wird, wird mit 70 Euro Bußgeld bestraft.
- Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 31 und 40 km/h, droht neben einer Geldbuße in Höhe von 260 Euro und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ein Fahrverbot von einem Monat.
- Außerorts werden bei einer Überschreitung des Tempolimits von 20 km/h 60 Euro fällig. Waren Motorradfahrer 50 km/h zu schnell unterwegs, sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Alle weiteren Änderungen nach dem neuen Bußgeldkatalog (gültig seit 9. November 2021) können Sie im Bundesgesetzblatt nachvollziehen (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 74 vom 19.10.2021 – Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung).
(Bildquelle: Pixabay Fotografie: Bild 1 von montagfreitag34; Bild 2 von schauhi)
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