Über 57 Millionen Deutsche waren 2020 im Besitz eines Führerscheins, mit einem deutlichen Zuwachs in den letzten drei Jahren. Für die 1,6 Millionen Rookies ist alles fein, doch 43 Millionen deutsche Führerscheine verlieren ab dem kommendem Jahr ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Schuld daran ist eine EU-Richtlinie, die bereits im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament verabschiedete wurde. Die Richtlinie „2006/126/EG“ sieht einen europaweit einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein vor, das bis spätestens 19. Januar 2033 von den EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden soll. Um Missbrauch zu verhindern, sollen zudem alle neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden. Am 15. Februar 2019 hatte der Bundesrat einen Stufenplan beschlossen, der einen Umtausch der Führerscheine ab Januar 2022 vorsieht. Die erste Umtauschfrist ist bald erreicht.

Wer seinen Führerschein jetzt dringend umtauschen muss

Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.

Welche Führerscheine vom Umtausch betroffen sind

In Deutschland müssen über 15 Millionen Papierführerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Darüber hinaus trifft es auch die rund 28 Millionen Führerscheine im Kreditkartenformat, die zwischen 1999 und 2013 von den Fahrerlaubnisbehörden ausgehändigt wurden.

Auch Führerscheine im Scheckkartenformat sind betroffen

Auch Führerscheine im Scheckkartenformat sind betroffen (Foto: Nippon-Classic.de)

Um Wartezeiten beim Führerschein Umtausch zu vermeiden, hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 eine Entzerrung des strikten EU-Zeitplans beschlossen. Ziel ist es einen Stufenplan für den geforderten Führerschein-Umtausch zu verabschieden, der sich an den Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Fristen für den Führerschein Umtausch

Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, sollen alte Führerscheine aus Papier, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers umgetauscht werden. Die Orientierung am Geburtsjahr erfolgt deshalb, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
1953-1958 Umtausch bis 19.01.2022
1959-1964 Umtausch bis 19.01.2023
1965-1970 Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025

 

Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, werden in Abhängigkeit vom Ausstellungsjahr des Führerscheins umgetauscht. Das Ausstellungsdatum findet ihr auf der Vorderseite unter Ziffer 4a. In meinem Fall habe ich am 4. September 2002 meinen „Papier-Lappen“ gegen einen Führerschein aus Plastik getauscht, muss also bis zum 19. Januar 2027 diesen wiederum in einen EU-Führerschein wechseln:

Ausstellungjahr des Führerscheins

 

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002-2004 Umtausch bis 19.01.2027
2005-2007 Umtausch bis 19.01.2028
2008 Umtausch bis 19.01.2029
2009 Umtausch bis 19.01.2030
2010 Umtausch bis 19.01.2031
2011 Umtausch bis 19.01.2032
2012-18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

 

Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss einen Antrag bei den jeweiligen, örtlichen Behörden stellen. Hierfür erforderlich ist ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Wer seit der Führerscheinausstellung in eine andere Stadt umgezogen ist, benötigt darüber hinaus eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein am einstigen Wohnsitz ausgestellt hatte. Laut ADAC fordert die EU aber keine erneute Führerscheinprüfung, genauso wird auf eine ärztliche Untersuchung verzichtet.

Der Führerschein-Umtausch soll 25 Euro kosten und nach drei bis vier Wochen Bearbeitungszeit abgeschlossen sein.

Was ändert sich

Wie der ADAC weiter berichtet, werden mit dem neuen EU-Führerschein Pkw- und Motorradklassen künftig auf 15 Jahre befristet. Das heißt, wir dürfen künftig alle 15 Jahre den EU-Führerschein erneuern.

Wer übrigens die Umtauschfrist verstreichen lässt, dem droht potenziell ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Pkw- und Motorradklassen werden künftig auf 15 Jahre befristet

Pkw- und Motorradklassen werden künftig auf 15 Jahre befristet (Foto: Nippon-Classic.de)

 

 

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