Viele Sammler stellen ihre restaurierten Motorräder gut geschützt in Garagen, Kellern und Hallen ab – je nach Größe der Sammlung und vorhandenen Räumlichkeiten. Nur selten öffnen sie die heiligen Hallen und bewegen ihre Chromjuwelen auf eigenen Rädern zu Oldtimer-Veranstaltungen. Für sie macht eine dauerhafte Zulassung ihrer historischen Schätzchen daher nur wenig Sinn. Bei der Wahl des passenden Kennzeichens haben Halter verschiedene Optionen. Dabei kann es sich zwischendurch lohnen, zu prüfen, ob es je nach Nutzung nicht eine günstigere Alternative gibt. Und, der Gesetzgeber hat mitgedacht und bietet für Oldtimer zwei Arten einer besonderen Zulassung an. So können Oldtimer-Besitzer entweder auf ein H-Kennzeichen oder das rote 07-Kennzeichen zurückgreifen, die mit einem pauschalen Steuersatz von 192 EUR für Autos bzw. 46 EUR für Motorräder besteuert werden.

Unterschied zwischen H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen soll vor allem dem Erhalt von Klassikern dienen. Oldtimer mit einem H-Kennzeichen dürfen zwar auch ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs sein. Da Motorräder bislang von Umweltzonen ausgenommen sind, spielt ein H-Kennzeichen für Biker hierbei jedoch keine Rolle. Zudem wird es eh schwierig mit dem Bike überhaupt an den Pauschalsteuersatz heranzukommen. Viele Versicherungen bieten für Veteranen günstige Tarife an, in deren Genuss man aber auch ohne H-Kennzeichen kommt.

Liebhaber mehrerer Oldtimer können alternativ über ein rotes 07er-Nummernschild nachdenken. Hier besagt §17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

„Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.“

Das rote 07-Kennzeichen ist damit für viele Sammler, die nur unregelmäßig an Veranstaltungen (bspw. Oldtimertreffen oder -rallyes) teilnehmen wollen, eine sehr gute Wahl. Zudem sind mit dem 07er-Kennzeichenauch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ebenfalls gestattet. Dabei teilen sich mehrere Motorräder oder Autos ein Nummernschild. Logischerweise kann dann immer nur einer der Oldtimer gefahren werden. Weil das jeweils andere dann strenggenommen abgemeldet ist, darf es nicht im öffentlichen Raum geparkt werden. Für Laternenparker sind Wechselkennzeichen daher keine sinnvolle Option, aber das tut ein Liebhaber seinen Chromjuwelen eh nicht an. Der größte Vorteil besteht jedoch darin, dass die regelmäßige Hauptuntersuchung entfällt.

Das 07er-Nummernschild (z.B. ES-0784) ist an der roten Farbe erkennbar. Zum Kennzeichen aus Blech gehört jeweils ein rotes Heftchen, in dem die Fahrzeuge eingetragen werden.

Das 07er Kennzeichen bietet durchaus Vorteile für Oldtimer-Sammler

Das 07er Kennzeichen bietet durchaus Vorteile für Oldtimer-Sammler (Foto: Nippon-Classic.de)

Alternative 1: Saisonkennzeichen

Ideal für Motorräder, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, ist eher das Saisonkennzeichen. Das Classic Bike ist damit temporär zugelassen, der Zeitraum ist zwischen zwei und elf Monaten frei wählbar, gängig ist April bis Oktober. Das Nummernschild bekommt einen Zusatz mit den Monatsziffern, mit dem Startmonat ist das Fahrzeug automatisch zugelassen, ohne, dass man jedes Mal extra aufs Amt müsste. Mit Ablauf des Zeitraums – im oben genannten Beispiel also ab November – ist das Motorrad aber auch automatisch abgemeldet. So darf es auf öffentlichen Parkplätzen nicht abgestellt werden. Die Kfz-Steuer fällt nur für den Nutzungszeitraum an, auch die Versicherung ist günstiger. Allerdings ist der finanzielle Vorteil bei Autos größer als bei Motorrädern.

Seit Ende 2017 ist auch die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen erlaubt, Oldtimer-Besitzer können also doppelt sparen.

Alternative 1: Kurzzeitkennzeichen

Dann gibt es noch die Kurzzeitkennzeichen, die für fünf Tage gelten und vor allem für eine Fahrzeugüberführung interessant sind. Vorteil für denjenigen, der einen Klassiker über eine weite Strecke überführen muss: Auch die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs kann das Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die am Wohnort des künftigen Halters.

Was ist zu beachten, wenn man ein 07er Kennzeichen beantragen will?

Wer ein 07 Kennzeichen beantragen möchte, sollte allerdings wissen, dass an Historien-Kennzeichen strenge Bedingungen in Sachen Zustand und Originalität geknüpft sind. Der Gesetzgeber hat in der 2007 in Kraft getretenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ein einheitliches Mindestalter der Fahrzeuge für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung und nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer – egal ob Auto oder Motorrad – ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich, wie aus §23 StVZO hervorgeht:

„Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.“

Die Begutachtung wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur im Rahmen der Hauptuntersuchung vorgenommen. Wichtig ist zu bedenken, dass für ein 07-Kennzeichen jedes Motorrad, für das der Besitzer das rote 07er Kennzeichen beantragen möchte, ein Oldtimergutachten benötigt. Hierfür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Motorrad muss mindestens 30 Jahre alt sein. Dabei ist das Erstzulassungsdatum entscheidend.
  • Die Originalität der Maschine wird besonders groß geschrieben, d.h. mindestens 90% der Teile müssen original sein. Wobei zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen durchaus erlaubt sind (z.B. Beiwagen oder Anbauteile).
  • Ist zudem das Gesamtbild des Motorrades von einem gutem Pflegezustand und Unfallfreiheit geprägt, wird sich der Gutachter milde zeigen.
Neben einem Oldtimer-Gutachten gibt es weitere Anforderungen an ein 07 Kennzeichen

Neben einem Oldtimer-Gutachten gibt es weitere Anforderungen an ein 07 Kennzeichen (Foto: Nippon-Classic.de)

Doch nicht nur die betreffenden Fahrzeuge müssen für das 07-Kennzeichen Bedingungen erfüllen, auch der Halter muss einige Dokumente mitbringen:

  • Der Antrag für ein 07-Kennzeichen wird bei der Kfz-Zulassungsstelle gestellt
  • Hierfür benötigt der Antragsteller neben dem Personalausweis zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Jedes Fahrzeug benötigt ein Oldtimergutachten nach §23 StVZO
  • Eine Abmeldebescheinigung sollte vorliegen
  • Das Eigentum sollte nachweisbar sein (z.B. mit der Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ein geeigneter privater Stellplatz muss nachgewiesen werden

Die Zulassungsstelle stellt dann ein rotes Fahrzeugscheinheft aus (manche für jedes Motorrad jeweils einen roten Fahrzeugschein). Diese Fahrzeugscheine müssen bei jeder Fahrt mit dem roten Kennzeichen unbedingt mitgeführt werden.