Motorradfahrer haben auf besondere Vorschriften im Straßenverkehr zu achten. Das betrifft die Sicherheitskleidung oder auch die Beförderung von anderen Personen. Auch der Bußgeldkatalog sieht eigene Regeln, Strafen und Gesetze für Motorradfahrer vor, die sich von den Autofahrern teils abheben. Bund und Länder haben sich jetzt auf einen neuen Katalog einigen können. Falschparker und Temposünder zahlen künftig mehr.

Bekommen Motorradfahrer einen eigenen Bußgeldkatalog?

Nein, es existiert nach wie vor kein eigener Bußgeldkatalog, der nur für Motorradfahrer gedacht ist. Auch die Zweiräder müssen sich an die Vorschriften der StVO halten und die Zulassungsordnung beachten. Leichte Vergehen werden mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet. Für schwere Verstöße im Verkehr gibt es zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. An diesem Rahmen hat sich auch mit dem neuen Katalog nichts geändert.

Bereits 2020 gab es eine Novelle für die Straßenverkehrsordnung. Aufgrund eines Formfehlers konnte diese ihre Wirkung noch nicht entfalten. Bund und Länder haben lange diskutiert, jetzt steht die neue Verordnung fest. Ein Kompromiss wurde geschlossen, mit dem alle soweit zufrieden sein können. Wichtig hierbei: Es gibt kein verschärftes Fahrverbot. Die Bußgelder für andere Vergehen wurden jedoch erhöht. Außerdem gibt es neue Tatbestände, die künftig geahndet werden.

Überhöhte Geschwindigkeit soll deutlich teurer werden

Geschwindigkeitsüberschreibungen gehören zu den am häufigsten erfassten Verstößen im Straßenverkehr. Die Bußgelder sollen in genau diesem Bereich angezogen oder sogar verdoppelt werden. So sollen auch Motorradfahrer bei einer Überschreitung innerorts von 15 km/h keine 25 Euro mehr, sondern künftig satte 50 Euro bezahlen. Handelt es sich außerorts um eine zu hohe Geschwindigkeit sind statt 30 Euro womöglich bald 60 Euro fällig. Auch hier schlägt die Verdopplung zu. (Quelle: aktueller Bußgeldkatalog)

Im Stau: Durchschlängeln verboten

Motorradfahrer müssen künftig im Stau noch mehr aufpassen. Bisher galt es zumindest von anderen Autofahrern als akzeptiert, wenn sich Motorräder im Stau an ihnen vorbeischlängeln. Gerade in der Sommerhitze entstehen unter der Motorradkombi unangenehm hohe Temperaturen. Doch die Rettungsgasse oder der Standstreifen sind tabu. Wer künftig keine Rettungsgasse bildet oder diese zu seinem eigenen Vorteil nutzt, muss mit einem Bußgeld von 200 bis über 300 Euro rechnen. Außerdem winkt ein Monat Fahrverbot für dieses Vergehen. Auch das Rechtsüberholen in einem Stau ist nach wie vor verboten.

Halte- und Parkverbote beachten

Ein Motorrad ist kleiner und wendiger als ein Auto. Trotzdem gelten die gleichen Regeln beim Parken. Wer sich im allgemeinen Halte- oder Parkverbot zu lange aufhält und sein Motorrad abstellt, muss bald bis zu 55 Euro Bußgeld bezahlen. Die Strafe liegt bisher bei etwa 15 Euro. Auch in anderen Bereichen weißt der neue Bußgeldkatalog leicht angehobene Strafgelder aus. Trotzdem ist jeder zu einer sicheren und vorausschauenden Fahrweise angehalten. Die Regelungen für Autofahrer sind ebenso für die Motorradfahrer gültig, da es keine eigene StVO in diesem Bereich gibt. Allerdings sind Erweiterungen enthalten. So dürfen Motorradfahrer nicht:

  • freihändig fahren
  • auf dem Hinterrad fahren
  • ohne Helm fahren
  • durch einen Stau fahren
  • ohne Licht fahren
  • auf dem Gehweg parken
  • unter Alkoholeinfluss fahren

Begleitpersonen und Beifahrer müssen ordnungsgemäß mit einem Sitz, eigenen Fußrasten und einem Haltesystem gesichert sein. Sind selbst verbaute Teile am Motorrad oder an Custom Bikes nicht richtig eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis.

Fahrverbot bleibt unberührt

Mit dem neuen Bußgeldkatalog aus dem vergangenen Jahr stand auch ein schärferes Fahrverbot im Raum. Bund und Länder scheinen sich mit einem Kompromiss dagegen entschieden zu haben. Bisher gilt ein Fahrverbot von einem Monat, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h vorliegt. Außerorts greift diese Regelung erst bei einem Verstoß von mehr als 41 km/h über der zugelassenen Geschwindigkeit. Im ersten Entwurf zum neuen Bußgeldkatalog sollte das Fahrverbot eher greifen. Wer im Ort 21 km/h zu schnell fährt und außerhalb der Ortschaft 26 km/h, sollte um seinen Führerschein bangen. Die verschärften Fahrverbote sind aber vorerst vom Tisch.

Mehr Verkehrskontrollen für Motorradfahrer

Die Geschwindigkeitskontrollen finden meist über mobile oder festmontierte Blitzer statt. Motorradfahrer haben sich an die gleichen Tempolimits zu halten. Bei Überschreitung gibt es das klassische Blitzerfoto. Die Polizei hat mit der reinen Frontansicht jedoch Probleme, das Motorrad zuzuordnen oder den Fahrer durch den Helm zu identifizieren. Selbst mit Nummernschild auf der Rückseite des Motorrads ist das Umsetzen des Bußgeldbescheids schwierig. Das Problem soll mit mehr Verkehrskontrollen gelöst werden. So könnte nach einem Blitzer eine zusätzliche Verkehrskontrolle stattfinden und die Motorradfahrer werden aus dem Verkehr gezogen.

Bilder: pixabay.de, Nutzer: christels