Nach dem Motto „andere Länder, andere Ausfuhrbestimmungen“
Das Ausführen von Oldtimern aus der EU nach Deutschland ist ziemlich problemlos. Da es ein länderübergreifender Wirtschaftsraum ist und die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Zollgebühr entfällt. Das sieht bei der Einfuhr aus USA bzw. den EFTA- Ländern (Norwegen, Schweiz, Island, Lichtenstein) anders aus.
General ist beim Kauf unbedingt darauf zu achten, dass alle erforderlichen Fahrzeugpapiere, die für die Überführung bzw. den Import nach Deutschland notwendig sind, übergeben werden. In jedem Fall sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Dieser dient bis zur Zulassung in Deutschland als Eigentumsnachweis des Käufers.
Import von Oldtimern aus den USA
Vor dem Import steht der Kauf. Hier ist es sehr wichtig, dass man alle Informationen erhält, die man zur Ausfuhr bzw. Einfuhr in Deutschland benötigt. Zu jedem Fahrzeug gehört ein sog. „Certificate of title“, vergleichbar mit unserem Fahrzeugbrief. Wird eine Maschine ohne dieses Certificate angeboten, ist dies zwar besonders preiswert sollte man jedoch die FINGER DAVON LASSEN!!
Das Certificate of title gibt nicht nur Angaben zum Fahrzeug sondern auch Auskunft darüber, ob das Bike geliehen ist oder dem Käufer tatsächlich gehört. Dies ist nur der Fall wenn es zu dem „title“ ein „release“ (Freigabe) gibt. Trifft das zu, so ist der Verkäufer der alleinige Eigentümer.
Wird das Fahrzeug nicht direkt nach dem Kauf exportiert, so fällt eine Kaufsteuer (sales tax) an. Je nach Bundesstaat kann diese zwischen 0 % und 9% variieren, kann jedoch nach der Verschiffung vom Händler zurückgefordert werden.
Wer mit seinem Bike noch eine Tour eingeplant hat, muss das Fahrzeug zulassen und versichern.. Die Zulassung erfolgt, beim “Department of Motor Vehicles“, durch die Vorlage des „Certificate of title“ und einer „registration card“. Beim amerikanischen Automobilclub AAA bekommt man die benötigte Kurzzeitversicherung.
In der Regel fallen bei der Einfuhr 10% Zoll sowie 19 % Einfuhrumsatzsteuer an, ca. ein Drittel des Kaufpreises. Wird das Motorrad als Sammlerstück eingestuft bzw. ist das Auto ein Oldtimer, der 30 Jahre und älter ist, liegt die Einfuhrumsatzsteuer bei nur 7% (Holland: 6%) und die Zollabgaben entfallen komplett. Ob es sich um ein solches handelt entscheidet jedoch das Hauptzollamt.
Bei der Zulassung in Deutschland wird ein Datenblatt fällig. Dies beinhaltet die technischen Daten des Fahrzeuges und bietet verläßliche Informationsgrundlagen beim Kauf von Oldtimern. Dieses Datenblatt ( Kosten ca. 120€ ) stellt die Fachgruppe IGA vom TÜV Süd Auto Service (www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten)
Hier werden für nahezu alle Fahrzeuge die technischen Daten gesammelt und archiviert.
Der Transport nach Deutschland
Es gibt eine Vielzahl von Speditionen, die den Transport in die Heimat übernehmen. Kosten, Transportdauer und Termine klärt man am besten vorab. International Speditionen, wie DHL oder SCHENKER, haben in den wichtigsten amerikanischen Häfen ihre Agenten sitzen, bei denen der geliebte Oldtimer direkt angeliefert wird. Es gibt aber auch kleinere, ebenso zuverlässige Logistiker aus Deutschland oder direkt vor Ort. Viele Händler arbeiten auch seit Jahren mit zuverlässigen Transportunternehmen zusammen und helfen die Ausfuhr vorzubereiten. Die Leistung reicht dann teilweise sogar bis hin zum Verladen in einem Container.
Die Frachtschiffe nach Europa laufen hier täglich aus und erreichen in Deutschland die Zielhäfen von Bremerhaven oder Hamburg. Die Verschiffung nimmt von der Ostküste (z.B. JFK) etwa 10 Tage in Anspruch, von der Westküste (z.B. San Fransisco) erhöht sich die Zeit auf 30 Tage. Die Überseereise erfolgt in einem Container.
Lagerkosten und Hafengebühren belasten die Finanzen abermals. Drei Tage vor der Ausfuhr bzw. dem Verladetermin muss bei der US-Zollbehörde das Dokument „Original Title“ (entspricht unserem Fahrzeugbrief) oder das „Certificat of Origin“ (Ursprungszeugnis) mit je zwei Kopien eingereicht werden. Auch das auszuführende Motorrad sollte spätesten drei Tage vor der Verladung im Hafen eintreffen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Der einfachste Weg ist die Beauftragung einer internationalen Spedition. Der Spediteur holt den geliebten Oldtimer beim Verkäufer ab, transportiert die Maschine direkt zum Hafenterminal und erledigt auch die Zollformalitäten. Folgende Kosten und Gebühren fallen für diesen Service an:
- Vertragsabwicklung / Treuhandservice
- Abholung der Maschine (vom Verkäufer zum Hafen)
- Verschiffung / Verladung
- Zollabfertigung
- Zustellung (vom Ankunftshafen zum Zielort)
- Optional: Versicherung (z.B. Vollkasko in Höhe von 1,5% des Fahrzeugwertes + Seefracht +…)
Für einen kompletten Service – von der Abholung bis zum Zielort – sind folgende Speditionen zu empfehlen, die auch den Import von Oldtimern abwickeln.
In Deutschland ansässig:
- Berlin Motors USC GmbH (Tel.: +49 30-74302710, www.berlinmotors.de )
- DHL
- Schenker
- In Time HH (Tel.: +49 40 866 66 66; http://www.intime-hh.com)
- UTI
- GS Sportreisen in München (Tel.: +49 89 27 81 84 84; http://www.gs-sportreisen.de)
In USA ansässig:
- Federal Motorcycle Transport (http://www.funtransport.com/)
- Bullet Motorcycle Transport (http://www.bulletbiketransport.com/Home_Page.php)
- West Coast Shipping (https://www.wcshipping.com/de/)
Import von Oldtimern aus den EFTA Ländern – z.B. aus der Schweiz
Beim Import von Oldtimern aus der Schweiz oder anderen EFTA-Mitgliedsstaaten (Lichtenstein, Island, Norwegen) gelten die gleichen Vorschriften. Je nach Land bzw. geografischer Distanz stehen Speditionen oder ein Transport per Anhänger zur Auswahl. Wer sein Schätzchen selbst nach Hause fahren möchte, benötigt hierfür ein Exportkennzeichen sowie einen Nachweis für eine Kurzhaftpflichtversicherung. Beim Oldtimer-Kauf in der Schweiz sollte sich der neue Besitzer nicht wundern, dass es nur ein Fahrzeugdokument gibt, den sog. Fahrzeugausweis. Für Oldtimer, die innerhalb der EU bzw. in einem der EFTA-Staaten gefertigt wurde, gilt innerhalb Europas eine Zollbefreiung. Ist das Fahrzeug vor 1950 vom Band gelaufen, ist es grundsätzlich vom Zoll befreit. Diese Befreiung ist nur mit Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“ möglich. Es sei denn, der Kaufpreis beträgt weniger als 6.000 Euro. In diesem Fall reicht ein beglaubigter Herkunftsvermerk auf der Rechnung aus. Die Bescheinigung muss vom Schweizer Zoll bestätigt und wiederum dem Deutschen Zoll vorgelegt werden. Mit dem „EUR.1“ werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, ohne kommen noch 10% Zoll hinzu. Nach Erledigung der Zollabgaben stellt der Zoll eine Unbedenklichkeitserklärung aus, die für die Zulassung in Deutschland unbedingt erforderlich ist.
Beispielkalkulation für einen Oldtimer-Import von New York nach Rotterdam
Nippon-Classic.de hat sich für eine Honda CB aus dem Jahr 1976 ein unverbindliches Transportangebot erstellen lassen. Der Kaufpreis der Maschine beläuft sich auf 2.500 Euro.
In den USA anfallende Kosten (von US-$ in Euro umgerechnet):
- Vertragsabwicklung und Treuhandservice (optional): 390 Euro
- Abholung in New York zum Hafen New York: 195 Euro
- Verschiffung nach Rotterdam, inkl. Zollabfertigung: 429 Euro
In Europa anfallende Kosten:
- Handling, Umfuhr, Verzollung: 485 Euro
- 6% Umsatzsteuer: 150 Euro
- Auf Wunsch Transport von Rotterdam zum Zielort: 500 Euro
Selbst ohne Weitertransport an die eigene Heimatadresse werden für diesen beispielhaften Oldtimer-Import mit „rundum Sorglospaket“ ca. 1.650 Euro fällig, was ungefähr 66% des Anschaffungspreises entspricht.
Hallo !
Ich benötige für die Zulassung eines Kleinkraftrades über 40km/h nach §18 (( 2 ) 4 STVZO ein Datenblatt
Fabrikat : HONDA C 110 Fahrgestellnr. C 11o-A 19054
Kosten werden natürlich bezahlt . Vielen Dank im Voraus
MfG . Jürgen Sartori
Burgwaller Försterei Nr. 60
16792 ZEHDENICK
Tel . Nr. 033080 40537
Fax .Nr . 03308040547
MfG . Jürgen Sartori